Bannerordnung
1. Beschreibung und Zubehör
Der Kreisschützenverband Hzgt. Lauenburg führt seit dem 12.06.1994
ein Kreisbanner. Die Vorderseite zeigt das Kreiswappen, die Rückseite
das Schleswig-Holstein Wappen.
Zum Banner gehören:
1 Fahnenstange mit Spitze
1 Fahnenwaage mit Abschlussknöpfen
div. Fahnenbänder
1 Bannerhaken
1 Zierschnur
1 Trageschnur / Tragegurt
1 Trauerflor
1 Nesseltuch
1 Schutzhülle aus Plastik gegen Regen
1 Bannerständer aus massivem Holz
2. Aufbewahrungsort
Das Kreisbanner nebst Zubehör geht am jeweiligen Tage der Proklamation des
Kreisschützenkönigs auf die Gilde / den Verein über, die/der den neuen
Schützenkönig stellt.
3. Benutzung
Das Kreisbanner wird gezeigt:
a) bei allen Veranstaltungen des Kreisschützenverbandes und Veranstaltungen,
die der Kreisschützenverband besucht, auf Anordnung des Vorstandes.
b) bei Veranstaltungen, die der Kreisschützenkönig besucht, auf
dessen Verlangen,
c) auf Wunsch bei Veranstaltungen der übrigen Gilden/Vereine, wenn
keine Veranstaltungen zu a) oder b) gleichzeitig stattfinden.
Bei Umzügen ist das Banner stets an der Spitze zu platzieren. Hinter
dem Banner marschiert stets der Kreisschützenkönig.
Die anfordernden Vereine müssen das Banner von der aufbewahrenden
Gilde/Verein abholen und spätestens nach einer Woche wieder zurück-
bringen.
4. Aufbewahrung
Das Banner ist entsprechend der dieser Bannerordnung anliegenden
Pflegeanleitung sicher und so aufzubewahren, dass Beschädigungen
und Verschmutzungen nicht eintreten können. Die Gilde/Verein, bei der
sich das Banner befindet, haftet dafür. Für nicht abwendbare Ereignisse
(Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Wasserschäden usw. ) wird eine Kasko-
versicherung vom Kreisschützenverband abgeschlossen. Diese Versicherung
beinhaltet nicht den Verlust des Banners durch Liegenlassen, Stehenlassen
und Hängenlassen sowie grobe Fahrlässigkeit.
Diese Bannerordnung wurde beschlossen auf der Vereins- und Gildevorsitzenden-
tagung am 26.1o.1994 in Schwarzenbek. Redaktionelle Ergänzungen wurden auf der Vorsitzendentagung am 28.10.2014 in Breitenfelde beschlossen.
Das seidengestickte Banner immer hängend aufbewahren. Wenn kein Fahnenschrank vorhanden ist, dann in einem geeigneten Raum aufhängen und zwar dann in dem mitgelieferten Nesselbezug, um das Banner vor Einstauben zu schützen.
Alle verarbeiteten Materialien sind echt und färben nicht ab, wenn das Banner nass wird. Das durch Regen nasse Banner muss aber aufgehängt werden, damit es durchtrocknen kann. Wichtig ist dabei, dass die drei Innenlagen des Banners ebenfalls durchtrocknen. Daher ist ein Aufhängen für einen längeren Zeitraum zu empfehlen.
Vorsicht bei gedruckten Fahnenbändern, die zu irgendwelchen Festen und besonderen Anlässen geliefert werden. Diese gedruckten Fahnenbänder können bei Dauerregen leicht abfärben.
Fahnennägel dürfen nicht an den Fahnenschaft geschlagen werden. Vielfach lösen sich nach einiger Zeit die Nägel und die Ecken der Fahnennägel stehen hoch, sie können beim Umschlagen des Banners die Seide einreißen. Ein sicheres Verfahren zur Anbringung von Fahnennägeln wird geprüft. Das Banner hinter Glas nur im Nesselbezug aufbewahren, wenn auf die Scheibe Sonnenlicht fällt, da die Farben sonst nach einiger Zeit verblassen könnten. Nach Gebrauch das Banner nicht um die Stange aufrollen, sondern zusammenlegen, für den Fall, dass es danach transportiert werden soll. Ansonsten wie üblich aufhängen.
Das Banner darf nur in dem mitgelieferten Nesseltuch transportiert und eingeschlagen werden, um Beschädigungen an dem Banner auszuschließen.
Bei unbeständigem Wetter wird das Banner in einem Umzug in der Plastikhülle mitgeführt, um es vor Feuchtigkeit zu schützen.